Mikrosteuer

Nicht mehr den Menschen und seine Arbeit besteuern

Statt die Menschen und deren Arbeit zu besteuern, muss man den gesamten Zahlungsverkehr besteuern. Dieser Zahlungsverkehr ist in einer modernen Wirtschaft unvorstellbar groß und stellt ein ebenso große Steuerbasis dar. Eine einheitliche Mikrosteuer pro Zahlungsbelastung und -gutschrift genügt, um den ganzen Finanzbedarf von Deutschland zu decken.

Eine automatisch erfasste Mikrosteuer auf dem Zahlungsverkehr hat u.a. folgende Vorteile

  1. In einer komplexen, globalisierten, wirtschaftlich orientierten Welt bring uns die automatische Mikrosteuer zur einer fairen Basis.
  2. Die automatische Mikrosteuer bringt die Fiskalpolitik auf Augenhöhe mit der modernen Weltwirtschaft.
  3. Eine viel mildere Steuerbelastung wird auf eine sehr viel breitere Schulter verteilt.
  4. Die automatische Mikrosteuer ist nicht länger personenbezogen, wie etwa die Einkommenssteuer. Der Mittelstand, der seit Jahren steuerlich am härtesten in die Pflicht genommen wird, wird durch die automatische Mikrosteuer massiv entlastet.
  5. Auch die real produzierende Wirtschaft wird steuerlich stark entlastet.
  6. Viele indirekte Steuern auf Konsumgütern, aber auch die aufwändig abzurechnende Mehrwertsteuer, können allesamt, auch schrittweise, abgeschafft werden.
  7. Steuerbetrug wird praktisch unmöglich. Individuelle Steuertricks entfallen. Steuerhinterziehung hat einen potenten Gegner – den Großrechner.
  8. Der Staat, wie auch Bürger/innen und die produzierenden Unternehmen, werden von großem administrativem Aufwand entlastet.
  9. Es gibt keinen Steuerwettbewerb mehr. International eingeführt führt die automatische Mikrosteuer zu Steuerharmonisierung zwischen den Nationen.
  10. Handel und Eigenhandel in der Finanzindustrie (Banken, Rohstoffhandel, Versicherungen, Hedge Fonds) werden neu an der Quelle besteuert. Die Folge ist mehr Transparenz.
  11. Fehlentwicklungen auf den Finanzmärkten werden rascher ersichtlich – die automatische Mikrosteuer kann als Frühwarnsystem dienen.

Banken, Post und andere Finanzdienstleister erhalten den Leistungsauftrag, die automatische Mikrosteuer auf Tagesbasis abzurechnen und dem Staat abzuliefern. Dafür sind die involvierten Institute entsprechend zu entschädigen. Es wird ihnen die wichtige Pflicht auferlegt, EDV und IT aktuell zu halten. Aufgrund der angeführten Punkte ist die automatische Mikrosteuer auf dem Zahlungsverkehr sachlich wie politisch leicht zu vertreten.